Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Unter Hinweis auf den Tagesordnungspunkt 4 führt StVR Middendorf aus, dass die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.01.2021 – 19.02.2021 erfolgt. Er verweist im Weiteren darauf, dass aus Gründen der Rechtssicherheit in diesem Verfahren neben den Eingaben im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die entsprechenden Beschlüsse aus dem bisherigen Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB neu gefasst werden sollten. Die entsprechende Queraufstellung ist dem Ausschuss als Tischvorlage an die Hand gegeben worden und wird von ihm dezidiert erläutert.