Es ergeht mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss:
„Der Bebauungsplan
„Ströätken“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für die Grundstücke
Im Wiesengrund 5 und 7 dahingehend verändert, die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes nach 4a für den vorgenannten Bereich aufzuheben. Zur Übernahme der
Planungskosten ist aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches ein
städtebaulicher Vertrag mit den Antragsstellern zu schließen.
Die Verwaltung wird beauftragt zur Absicherung der
Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragsstellern zu
schließen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf
mit den vorgenannten Änderungen zur Anpassung des Bebauungsplanes „Ströätken“
für die vorgenannten Grundstücke zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1
BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB durchzuführen.“
Herr Middendorf berichtet von einem Antrag zweier Anwohner der
Straße Wiesengrund auf Änderung der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan
„Ströätken“ und verliest die Vorlage im Wortlaut. Weiter berichtet er, dass
dieser TOP bereits im Ortsausschuss am 15.02.2021 beraten wurde und sich der
Ausschuss nach Debatte für den Verwaltungsvorschlag Alternative 2 ausgesprochen
habe.
Am Hartmann-Niemerg teilt mit, dass sich die Fraktion Bündnis 90
Die Grünen für Alternative 2 aussprechen, um eine Aufgabe der festgesetzten
Begründungen nicht im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes zu ermöglichen. Er
teilt jedoch auch mit, dass er das Anliegen der Anwohner verstehe und daher
ebenfalls für eine lokale Änderung plädiere.
Am Linnemann fragt hierzu an, mit welchen Kosten die Antragsteller
zu rechnen haben. Herr Middendorf teilt mit, dass hierbei mit einem niedrigen
4-stelligen Betrag zu rechnen sei, eine genaue Kostenschätzung hierzu jedoch
noch nicht abgefragt wurde. Bürgermeister Uphoff schlägt vor, diese
Kostenschätzung zu beauftragen und anschließend mit den Antragstellern das
Gespräch zu suchen.
Am Lentz fragt an, ob eine Änderung des Bebauungsplanes auch im
Rahmen eines Dispens erfolgen könne. Herr Uphoff teilt hierzu mit, dass der
Kreis auf Grundlage der Bebauungspläne Genehmigungsentscheidungen treffe und
die Befreiung für die Antragsteller eine Bevorteilung ggü. den anderen
Bewohnern des Plangebietes auslöse.
Am Peitz fragt an, ob andere Anlieger ebenfalls eine Änderung
wünschen, hierzu teilt Am Linnemann mit, dass ein weiterer Anlieger derzeit
kein Interesse habe. Herr Uphoff ergänzt, dass dieses auch bereits Teil der
Diskussion im Ortsausschuss gewesen sei.
Der
Bürgermeister schlägt vor über die Alternative 2 abstimmen zu lassen.