Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss:

 

„Der Bebauungsplan „Ströätken“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für die Grundstücke Im Wiesengrund 5 und 7 dahingehend verändert, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach 4a für den vorgenannten Bereich aufzuheben. Zur Übernahme der Planungskosten ist aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches ein städtebaulicher Vertrag mit den Antragsstellern zu schließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragsstellern zu schließen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf mit den vorgenannten Änderungen zur Anpassung des Bebauungsplanes „Ströätken“ für die vorgenannten Grundstücke zu fertigen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf berichtet von einem Antrag zweier Anwohner der Straße Wiesengrund auf Änderung der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan „Ströätken“ und verliest die Vorlage im Wortlaut. Weiter berichtet er, dass dieser TOP bereits im Ortsausschuss am 15.02.2021 beraten wurde und sich der Ausschuss nach Debatte für den Verwaltungsvorschlag Alternative 2 ausgesprochen habe.

 

Am Hartmann-Niemerg teilt mit, dass sich die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen für Alternative 2 aussprechen, um eine Aufgabe der festgesetzten Begründungen nicht im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes zu ermöglichen. Er teilt jedoch auch mit, dass er das Anliegen der Anwohner verstehe und daher ebenfalls für eine lokale Änderung plädiere.

 

Am Linnemann fragt hierzu an, mit welchen Kosten die Antragsteller zu rechnen haben. Herr Middendorf teilt mit, dass hierbei mit einem niedrigen 4-stelligen Betrag zu rechnen sei, eine genaue Kostenschätzung hierzu jedoch noch nicht abgefragt wurde. Bürgermeister Uphoff schlägt vor, diese Kostenschätzung zu beauftragen und anschließend mit den Antragstellern das Gespräch zu suchen.

 

Am Lentz fragt an, ob eine Änderung des Bebauungsplanes auch im Rahmen eines Dispens erfolgen könne. Herr Uphoff teilt hierzu mit, dass der Kreis auf Grundlage der Bebauungspläne Genehmigungsentscheidungen treffe und die Befreiung für die Antragsteller eine Bevorteilung ggü. den anderen Bewohnern des Plangebietes auslöse.

 

Am Peitz fragt an, ob andere Anlieger ebenfalls eine Änderung wünschen, hierzu teilt Am Linnemann mit, dass ein weiterer Anlieger derzeit kein Interesse habe. Herr Uphoff ergänzt, dass dieses auch bereits Teil der Diskussion im Ortsausschuss gewesen sei.

 

Der Bürgermeister schlägt vor über die Alternative 2 abstimmen zu lassen.