Sitzung: 18.02.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/447/2021
Dem Rat der Stadt Sassenberg wird vorgeschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3 dargestellt
beschlossen.
Die 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Uphuesstraße“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr König verliest die Vorlage, sowie die eingegangenen
Stellungnahmen im Wortlaut.
AM Holz erfragt bzgl. der Stellungnahme des Abwasserwerkes der
Stadt Sassenberg ob die Kosten für die erforderliche Kanalverlängerung an den
Eigentümer weitergegeben werden können. Bürgermeister Uphoff erläutert, dass
dies nicht möglich sei, da das Grundstück bisher nicht beitragspflichtig sei.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.
Der Vorsitzende lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.