Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Dem Rat der Stadt Sassenberg wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Uphuesstraße“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Herr König verliest die Vorlage, sowie die eingegangenen Stellungnahmen im Wortlaut.

 

AM Holz erfragt bzgl. der Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg ob die Kosten für die erforderliche Kanalverlängerung an den Eigentümer weitergegeben werden können. Bürgermeister Uphoff erläutert, dass dies nicht möglich sei, da das Grundstück bisher nicht beitragspflichtig sei.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.