Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Dem Rat der Stadt Sassenberg wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.

 

Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Herr Middendorf verliest die Vorlage sowie die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Am Seidel merkt an, dass die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen noch bis zum 19.02.21 laufe und erfragt, ob dennoch über diese abgestimmt werden könne.

 

Herr Uphoff bestätigt dies mit dem Hinweis, dass lediglich über die bis zur heutigen Sitzung eingegangenen Stellungnahmen abgestimmt werde. Die endgültige Beschlussfassung liege beim Rat und erfolge nach Ende der Offenlagefrist am 25.02.2021.

 

Der Vorsitzende lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.