Beschluss: Anfragen liegen vor

Am. König fragt an, wie der aktuelle Sachstand beim Homeschooling sei.

 

Ausschussvorsitzender Schuckenberg erteilt das Wort an Maria Erdmann, Schulleiterin der Johannesschule Sassenberg. Sie berichtet stellvertretend für die drei Grundschulen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg. Alle drei Schulen haben ein Konzept ausgearbeitet für den analogen und digitalen Unterricht. Ebenso seien Wochenpläne ausgearbeitet worden, die den Kindern jeweils montags zur Verfügung gestellt werden. Zudem sei der Austausch mit den Eltern insgesamt positiver als im ersten Lockdown; auch weil mehr Zeit zur Vorbereitung vorhanden gewesen sei. Da wo es möglich sei, seien digitale Medien mit in den Unterricht eingebunden. Das größte Problem sei nach wie vor die Ausstattung der Kinder mit digitalen Endgeräten und zusätzlicher Hardware. Demnach sei z. B. oft kein Drucker vorhanden. Zudem müssen Kinder in der Grundschule auf die Nutzung von digitalen Endgeräten vorbereitet werden. Dies sei letztendlich nur durch Präsenzunterricht möglich.

 

Schulleiterin Elisabeth Suer von der Sekundarschule Sassenberg berichtet anschließend, dass die Sekundarschule verschiedenen Möglichkeiten ausgearbeitet habe. Problematisch sei ebenfalls die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und der Hardware. Auch hier fehle es oft an einem Drucker. Trotz der vorhandenen Probleme seien dennoch enorme Fortschritte im Vergleich zum ersten Lockdown zu verzeichnen.

 

Anschließend führt StVR Helfers aus, wie die schrittweise Öffnung der Kitas in NRW geplant sei. Ab dem 22.02.2021 sei es für alle Kinder wieder möglich, die Kita zu besuchen. Allerdings bleibe es bei der Vorgabe, dass nur feste Gruppen in der Tageseinrichtung zugelassen seien. Der Betreuungsumfang bleibe um 10 Stunden pro Woche reduziert. Wenn das Infektionsgeschehen weitern sinken sollte, wird sich nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) voraussichtlich ab dem 08.03.2021 die nächste Phase anschließen. Allerdings soll auch im Rahmen dieser Phase die Gruppentrennung beibehalten werden. In den Einrichtungen, in denen es zur Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes notwendig sei, dürfe weiterhin der Betreuungsumfang bis zu 10 Stunden pro Woche gekürzt werden. Dieses stelle dann einen lokal eingeschränkten Regelbetrieb dar. Diese Regelung solle voraussichtlich zunächst bis Ostern gelten. Voraussetzung dafür sei, dass das Infektionsgeschehen weiter sinke.

 

Sollte sich das Pandemiegeschehen negativ verändern, beabsichtige das MKFFI ebenfalls zu reagieren. Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen beabsichtigt das Ministerium, eine Phase zurückzugehen. Sollte es wider Erwarten zu einem sprunghaften Anstieg kommen, beabsichtige das MKFFI die Kitas auch regional oder landesweit komplett zu schließen („Corona-Notbremse“). In einem solchen Notfall würde es dann tatsächlich auch nur eine eng begrenzte Notbetreuung geben. Das MKFFI habe offengelassen, wann konkret eine Corona-Notbremse eingreife bzw. wann ein stetig steigendes Infektionsgeschehen vorliege.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.