Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

Dem Bürgermeister wird für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 nach § 96 Absatz 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Entlastung erteilt.“


Die Verwaltung führt die Beratungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2021 -Pkt. 3.3 d. N.- in Erinnerung. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird bekanntgegeben.