Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird nach § 96 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift festgestellt. Die Feststellung bezieht die dem Jahresabschluss gesetzlich beizufügenden Unterlagen bzw. beigefügten Anlagen ein.

 

Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.119.504,99 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.


Die Verwaltung geht auf die Beratungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2021 -Pkt. 3.2 d. N.- ein und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.