Sitzung: 02.02.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Einstimmiger Beschluss
Einstimmiger Beschluss:
„Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird nach § 96 Absatz 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß der Anlage 5 zu
dieser Niederschrift festgestellt. Die Feststellung bezieht die dem
Jahresabschluss gesetzlich beizufügenden Unterlagen bzw. beigefügten Anlagen
ein.
Der
Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.119.504,99 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.01.2021 -Pkt. 3.2 d. N.- ein
und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.