Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen:                 4.513.200,00 €

 

Ausgaben:                   4.513.200,00 €.

 

Die im Erfolgsplan des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesene Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 272.300,00 € wird dem Haushalt der Stadt zugeführt.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Ausgaben erforderlich ist, wird auf 1.350.600,00 € festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.“


Auch hierzu verweist Herr Venhaus auf die Einbringung des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk für das Jahr 2021, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 02.02.2021. Im Weiteren gilt hier, dass dem Plan die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2021, wie sie der Rat in seiner Sitzung am 27.10.2020 beschlossen hat, zugrunde liegt. Nunmehr geht Herr Venhaus im Einzelnen auf die verschiedenen Ansätze im Erfolgsplan ein. Er verweist darauf, dass die Veranschlagung des Materialaufwandes unter Ziffer 4 auf Grundlage der Begehung der Kläranlagen am 14.05.2020, ergänzt in Abstimmung mit den Kläranlagen sowie mit dem Ingenieurbüro Frilling+Rolfs auf Grundlage der aktuellen Kostenblätter erfolgt. Korrespondierend zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten der Kläranlage Füchtorf sind die Entgelte für die Mitbenutzung der Kläranlage mit 443.000 € ermittelt worden.

 

Unter Berücksichtigung der die Abschreibung nach Herstellungs- und Anschaffungskosten übersteigenden Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert in Höhe von 421.400 € sowie der Eigenkapitalverzinsung mit einem    NRW zulässigen Zinssatz von 5,4 % in Höhe von 272.300 € ist ein Jahresgewinn in Höhe von 693.700 € ausgewiesen.

 

Zum Vermögensplan geht Herr Venhaus auf die geplanten Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kanalisation sowie der Kläranlagen in Sassenberg und Füchtorf ein. Zu den Kanalisationsmaßnahmen verweist er auf dem Zusammenhang mit dem Straßenbauprogramm. Im Weiteren greift Herr Venhaus die geplante Errichtung des neuen Sozialgebäudes auf der Kläranlage Sassenberg auf. Die Gründe für die Maßnahme sowie die entsprechende Beschlusslage werden näher erläutert. Auf die Frage von Am. Büdenbender verweist Betriebsleiter Middendorf darauf, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme die Bauzeit in den Jahren 2021/2022 vorgesehen ist. Auf Anregung des Vorsitzenden sind entsprechende Planunterlagen des neuen Sozialgebäudes als Anlage 3 beigefügt.

 

Abschließend geht Herr Barsch in der Bewertung des Wirtschaftsplanes auf verschiedene Faktoren wie die Kalkulation auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie die Eigenkapitalverzinsung ein. Er verweist darauf, dass trotz der vorgesehenen Kreditaufnahme weiterhin eine solide Finanzierung vorliegt.

 

Von Am. Wöstmann wird im Hinblick auf die im FDP Antrag vom 02.02.2021 angeführte Verrieselung von Abwässern eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes angesprochen. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Am. Prof. Dr. Degen nach den Zielvorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes, hierzu geben Bürgermeister Uphoff, Am. Holz P. und Herr Venhaus weitergehende Erläuterungen. Auf den Hinweis von Bürgermeister Uphoff sind die rechtlichen Vorgaben für die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.