Sitzung: 11.02.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/439/2021
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Der Wirtschaftsplan des
Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt
festgestellt:
Einnahmen: 4.513.200,00 €
Ausgaben: 4.513.200,00 €.
Die im Erfolgsplan des
Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesene
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 272.300,00 € wird dem Haushalt der Stadt
zugeführt.
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Ausgaben
erforderlich ist, wird auf 1.350.600,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 €
festgesetzt.“
Auch hierzu verweist Herr Venhaus auf die
Einbringung des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk für das Jahr 2021,
bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der
Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 02.02.2021. Im Weiteren gilt hier,
dass dem Plan die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2021, wie
sie der Rat in seiner Sitzung am 27.10.2020 beschlossen hat, zugrunde liegt.
Nunmehr geht Herr Venhaus im Einzelnen auf die verschiedenen Ansätze im
Erfolgsplan ein. Er verweist darauf, dass die Veranschlagung des
Materialaufwandes unter Ziffer 4 auf Grundlage der Begehung der Kläranlagen am
14.05.2020, ergänzt in Abstimmung mit den Kläranlagen sowie mit dem
Ingenieurbüro Frilling+Rolfs auf Grundlage der aktuellen Kostenblätter erfolgt.
Korrespondierend zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten der Kläranlage Füchtorf
sind die Entgelte für die Mitbenutzung der Kläranlage mit 443.000 € ermittelt
worden.
Unter Berücksichtigung der die
Abschreibung nach Herstellungs- und Anschaffungskosten übersteigenden
Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert in Höhe von 421.400 € sowie der
Eigenkapitalverzinsung mit einem NRW
zulässigen Zinssatz von 5,4 % in Höhe von 272.300 € ist ein Jahresgewinn in
Höhe von 693.700 € ausgewiesen.
Zum Vermögensplan geht Herr Venhaus auf
die geplanten Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kanalisation sowie der
Kläranlagen in Sassenberg und Füchtorf ein. Zu den Kanalisationsmaßnahmen
verweist er auf dem Zusammenhang mit dem Straßenbauprogramm. Im Weiteren greift
Herr Venhaus die geplante Errichtung des neuen Sozialgebäudes auf der
Kläranlage Sassenberg auf. Die Gründe für die Maßnahme sowie die entsprechende
Beschlusslage werden näher erläutert. Auf die Frage von Am. Büdenbender
verweist Betriebsleiter Middendorf darauf, dass aufgrund des Umfangs der
Baumaßnahme die Bauzeit in den Jahren 2021/2022 vorgesehen ist. Auf Anregung
des Vorsitzenden sind entsprechende Planunterlagen des neuen Sozialgebäudes als
Anlage 3 beigefügt.
Abschließend geht Herr Barsch in der
Bewertung des Wirtschaftsplanes auf verschiedene Faktoren wie die Kalkulation
auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie die Eigenkapitalverzinsung
ein. Er verweist darauf, dass trotz der vorgesehenen Kreditaufnahme weiterhin
eine solide Finanzierung vorliegt.
Von Am. Wöstmann wird im Hinblick auf die
im FDP Antrag vom 02.02.2021 angeführte Verrieselung von Abwässern eine
entsprechende Berücksichtigung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes
angesprochen. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Am. Prof. Dr. Degen nach
den Zielvorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes, hierzu geben Bürgermeister
Uphoff, Am. Holz P. und Herr Venhaus weitergehende Erläuterungen. Auf den
Hinweis von Bürgermeister Uphoff sind die rechtlichen Vorgaben für die
Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.