Sitzung: 11.02.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/441/2021
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Der Wirtschaftsplan des
Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt
festgestellt:
Einnahmen: 434.000,00 €
Ausgaben: 434.000,00 €
Der im Erfolgsplan des
Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene
Jahresüberschuss in Höhe von 114.400,00 € dient zur Einstellung in die
Gewinnrücklage. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige
Konzessionsabgabe wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
Die Aufnahme von Krediten
ist nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.“
Herr Venhaus verweist einleitend darauf,
dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk für das Jahr 2021,
bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der
Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 02.02.2021 eingebracht wurde.
Im Folgenden geht er auf die wichtigsten
Veranschlagungen im Erfolgs- und Vermögensplan 2021 ein. Wie Herr Venhaus
ausführt, ist der Erfolgsplan insbesondere von den Positionen Wasserverkauf
bzw. Wasserbezug geprägt. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung sowie
korrespondieren zur Kalkulation der Wassergebühren 2021 sind im Entwurf des
Wirtschaftsplanes folgende Mengen eingestellt worden:
Wasserbezug 810.000 m³
Wasserverkauf
790.000 m³
davon
Sonderabnehmer 135.000 m³.
Im Weiteren verweist er darauf, dass in
Abstimmung mit dem Wasserbeschaffungsverband der vorläufige Bezugspreis wie im
Vorjahr mit 0,72 €/m³ angesetzt wurde. Im Bereich der Unterhaltung der
Verteilungsanlagen steht in diesem Jahr mit rund 1.300 Zählerwechseln eine
deutlich größere Anzahl als in den Vorjahren an. Aber auch hier ist
beabsichtigt, diese Arbeiten durch Mitarbeiter des Wasserwerkes durchzuführen.
Auf weitere Positionen des Erfolgsplanes
geht Herr Venhaus dezidiert ein. Letztlich wird von ihm festgehalten, dass der
Jahresgewinn den Mindesthandelsbilanzgewinn entspricht und mit 114.400 €
ermittelt wurde.
Im Weiteren führt Herr Venhaus aus, das im
Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 434.000 € ausgewiesen sind.
Die im investiven Bereich vorgesehenen Wasserleitungsmaßnahmen werden von ihm
eingehend erläutert. Zur Finanzierung der Investitionen des Wirtschaftsplanes
2021 sind auch weiterhin entsprechende Darlehensauflagen nicht vorgesehen.
Auf den Hinweis von Am. Büdenbender zur
Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben Herr Barsch und Herr
Venhaus nähere Erläuterungen. Hierbei wird insbesondere auf die Nachholung der
Konzessionsabgabe aus Vorjahren verwiesen.
Von Herrn Barsch wird zusammenfassend
ausgeführt, dass den vorgestellten Zahlen eine plausible und solide Planung
zugrunde liegt. Die entsprechenden Ansätze sind aus seiner Sicht mit der
jeweiligen kaufmännischen Vorsicht gebildet worden. Im Weiteren verweist er
darauf, dass aufgrund des veranschlagten Jahresüberschusses die Ausweisung der
Konzessionsabgabe erfolgen konnte. Abschließend führt er aus, dass weiterhin
positiv zu vermerken ist, dass eine Fremdfinanzierung nicht erforderlich wird.