Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen:                 434.000,00 €

 

Ausgaben:                   434.000,00 €

 

Der im Erfolgsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 114.400,00 € dient zur Einstellung in die Gewinnrücklage. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

 

Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.“


Herr Venhaus verweist einleitend darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk für das Jahr 2021, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 02.02.2021 eingebracht wurde.

 

Im Folgenden geht er auf die wichtigsten Veranschlagungen im Erfolgs- und Vermögensplan 2021 ein. Wie Herr Venhaus ausführt, ist der Erfolgsplan insbesondere von den Positionen Wasserverkauf bzw. Wasserbezug geprägt. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung sowie korrespondieren zur Kalkulation der Wassergebühren 2021 sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes folgende Mengen eingestellt worden:

 

     Wasserbezug                          810.000 m³

     Wasserverkauf                       790.000 m³

     davon Sonderabnehmer         135.000 m³.

 

Im Weiteren verweist er darauf, dass in Abstimmung mit dem Wasserbeschaffungsverband der vorläufige Bezugspreis wie im Vorjahr mit 0,72 €/m³ angesetzt wurde. Im Bereich der Unterhaltung der Verteilungsanlagen steht in diesem Jahr mit rund 1.300 Zählerwechseln eine deutlich größere Anzahl als in den Vorjahren an. Aber auch hier ist beabsichtigt, diese Arbeiten durch Mitarbeiter des Wasserwerkes durchzuführen.

 

Auf weitere Positionen des Erfolgsplanes geht Herr Venhaus dezidiert ein. Letztlich wird von ihm festgehalten, dass der Jahresgewinn den Mindesthandelsbilanzgewinn entspricht und mit 114.400 € ermittelt wurde.

 

Im Weiteren führt Herr Venhaus aus, das im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 434.000 € ausgewiesen sind. Die im investiven Bereich vorgesehenen Wasserleitungsmaßnahmen werden von ihm eingehend erläutert. Zur Finanzierung der Investitionen des Wirtschaftsplanes 2021 sind auch weiterhin entsprechende Darlehensauflagen nicht vorgesehen.

 

Auf den Hinweis von Am. Büdenbender zur Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben Herr Barsch und Herr Venhaus nähere Erläuterungen. Hierbei wird insbesondere auf die Nachholung der Konzessionsabgabe aus Vorjahren verwiesen.

 

Von Herrn Barsch wird zusammenfassend ausgeführt, dass den vorgestellten Zahlen eine plausible und solide Planung zugrunde liegt. Die entsprechenden Ansätze sind aus seiner Sicht mit der jeweiligen kaufmännischen Vorsicht gebildet worden. Im Weiteren verweist er darauf, dass aufgrund des veranschlagten Jahresüberschusses die Ausweisung der Konzessionsabgabe erfolgen konnte. Abschließend führt er aus, dass weiterhin positiv zu vermerken ist, dass eine Fremdfinanzierung nicht erforderlich wird.