Der Rat
genehmigt sodann gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW einstimmig folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur
Stärkung der Sassenberger Betriebe des Handels, Handwerkes, Gewerbes und
Dienstleistungen einen Gutschein aufzulegen. Dabei werden 5.000 fälschungssichere
und nummerierte Gutscheine von den ortsansässigen Kreditinstituten und im
Rathaus zum Preis von 20,00 € verkauft. Die Gutscheine können in teilnehmenden
Betrieben bis zum 31.05.2021 mit einem Wert von 25,00 € eingelöst werden. Jeder
Gutschein wird somit mit 5,00 € (25 %) von der Stadt bezuschusst. Inklusive
begleitender Marketingmaßnahmen in Höhe von rund 2.500,00 € beträgt der
Gesamtzuschussbedarf 27.500,00 €.“
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020 -Pkt. 7 d. N.- ein
und verliest sodann die Vorlage vom 03.12.2020 im Wortlaut.
Aufgrund des geplanten Verkaufsstarts am
14.12.2020 war eine termingerechte Entscheidung durch den Rat der Stadt
Sassenberg nicht mehr möglich, sodass gem. § 60 Abs. 1 GO S. 1 NRW der Haupt-
und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 eine
Dringlichkeitsentscheidung getroffen hat. Die Entscheidung ist dem Rat zur
Genehmigung vorzulegen.