Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Der Rat genehmigt sodann gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW einstimmig folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stärkung der Sassenberger Betriebe des Handels, Handwerkes, Gewerbes und Dienstleistungen einen Gutschein aufzulegen. Dabei werden 5.000 fälschungssichere und nummerierte Gutscheine von den ortsansässigen Kreditinstituten und im Rathaus zum Preis von 20,00 € verkauft. Die Gutscheine können in teilnehmenden Betrieben bis zum 31.05.2021 mit einem Wert von 25,00 € eingelöst werden. Jeder Gutschein wird somit mit 5,00 € (25 %) von der Stadt bezuschusst. Inklusive begleitender Marketingmaßnahmen in Höhe von rund 2.500,00 € beträgt der Gesamtzuschussbedarf 27.500,00 €.“


Die Verwaltung geht auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020 -Pkt. 7 d. N.- ein und verliest sodann die Vorlage vom 03.12.2020 im Wortlaut.

 

Aufgrund des geplanten Verkaufsstarts am 14.12.2020 war eine termingerechte Entscheidung durch den Rat der Stadt Sassenberg nicht mehr möglich, sodass gem. § 60 Abs. 1 GO S. 1 NRW der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen hat. Die Entscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.