Nachtrag: 12.01.2021 Nummer 1
Sitzung: 12.01.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Vorlage: 20/549/2020
Der Rat fasst sodann auf Antrag des Rm.
Blüthgen mit 17-Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 8-Enthaltungen folgenden
Beschluss:
„Die Anregung des Hegerings Sassenberg vom
23.10.2020 zur Einführung eines Steuerermäßigungstatbestandes für brauchbare
Jagdhunde im Sinne des Landesjagdgesetzes NRW in die Hundesteuersatzung der
Stadt Sassenberg wird nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem
Hegering Sassenberg sowie dem Hegering Füchtorf einen allgemeinen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 500,00 € aus Haushaltsmitteln zu gewähren. Der Zuschuss
soll erstmals im Haushaltsjahr 2021 bis auf Weiteres jährlich gezahlt werden.“
Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2020 -Pkt. 5 d. N.- verliest
Bürgermeister Uphoff die Stellungnahme des Hegerings vom 21.12.2020 im
Wortlaut. Das Schreiben ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
Im Zuge der Diskussion sind die Mitglieder
des Rates übereinstimmend der Meinung, dass die Alternative 1 der Vorlage nicht
zutrage kommen soll.
Nach weiterer Diskussion und Stellungnahme
der Ratsmitglieder stellt Bürgermeister Uphoff zunächst die Alternative 2 der
Vorlage zur Abstimmung. Die Alternative 2 findet mit 10-Ja-Stimmen,
16-Nein-Stimmen und 3-Enthaltungen keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Nach Wortmeldung von Rm. Arenhövel
beantragt dieser gem. § 13 Abs. 1 Ziff. d der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Sassenberg den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Sitzung des Rates zu vertagen. Der Antrag findet mit 11-Ja-Stimmen,
12-Nein-Stimmen und 6-Enthaltungen keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.