Nachtrag: 12.01.2021 Nummer 1

Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Der Rat fasst sodann auf Antrag des Rm. Blüthgen mit 17-Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 8-Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

„Die Anregung des Hegerings Sassenberg vom 23.10.2020 zur Einführung eines Steuerermäßigungstatbestandes für brauchbare Jagdhunde im Sinne des Landesjagdgesetzes NRW in die Hundesteuersatzung der Stadt Sassenberg wird nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hegering Sassenberg sowie dem Hegering Füchtorf einen allgemeinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 € aus Haushaltsmitteln zu gewähren. Der Zuschuss soll erstmals im Haushaltsjahr 2021 bis auf Weiteres jährlich gezahlt werden.“


Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2020 -Pkt. 5 d. N.- verliest Bürgermeister Uphoff die Stellungnahme des Hegerings vom 21.12.2020 im Wortlaut. Das Schreiben ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Zuge der Diskussion sind die Mitglieder des Rates übereinstimmend der Meinung, dass die Alternative 1 der Vorlage nicht zutrage kommen soll.

 

Nach weiterer Diskussion und Stellungnahme der Ratsmitglieder stellt Bürgermeister Uphoff zunächst die Alternative 2 der Vorlage zur Abstimmung. Die Alternative 2 findet mit 10-Ja-Stimmen, 16-Nein-Stimmen und 3-Enthaltungen keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.

 

Nach Wortmeldung von Rm. Arenhövel beantragt dieser gem. § 13 Abs. 1 Ziff. d der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung des Rates zu vertagen. Der Antrag findet mit 11-Ja-Stimmen, 12-Nein-Stimmen und 6-Enthaltungen keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.