Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Der Rat genehmigt sodann gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW einstimmig folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2020:

 

„Die 1. Änderung der Gebührensatzung für Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime wird entsprechend der Anlage 5 beschlossen. Die Benutzungsgebühren sowie die Verbrauchsgebühren werden gemäß der Anlage 1 zur vorstehenden Satzung festgesetzt.“


StVR Helfers geht zunächst auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020 -Pkt. 6 d. N.- ein und erläutert kurz anhand einzelner Punkte die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime.

 

Da entgegen des ursprünglichen Sitzungsplans im Dezember 2020 keine Ratssitzung anberaumt wurde, ist von Bürgermeister Uphoff und Rm. Philipper gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen worden.