Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020 wurden nicht erhoben.

 

Sachverhalte im Sinne des § 40 Abs. 1 a bis c Kommunalwahlgesetz liegen nicht vor.

 

Die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020 wird gemäß § 40 Absatz 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.“


StOVR Kniesel geht als Wahlleiter auf die Beratungen in der Sitzung des Wahlausschusses am 03.12.2020 -Pkt. 2 d. N.- ein und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.