Einstimmiger Beschluss:
„Einsprüche
gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt
Sassenberg am 13.09.2020 wurden nicht erhoben.
Sachverhalte
im Sinne des § 40 Abs. 1 a bis c Kommunalwahlgesetz liegen nicht vor.
Die
Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020 wird
gemäß § 40 Absatz 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.“
StOVR Kniesel geht als Wahlleiter auf die
Beratungen in der Sitzung des Wahlausschusses am 03.12.2020 -Pkt. 2 d. N.- ein
und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.