Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Sodann ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag:

 

„Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020 wurden nicht erhoben.

 

Sachverhalte im Sinne des § 40 Abs. 1 a bis c Kommunalwahlgesetz liegen nicht vor.

 

Die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020 wird gemäß § 40 Absatz 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.“

 


StOVR Kniesel erläutert anhand der Vorlage vom 20.11.2020 die Vorprüfung der Einsprüche gegen die Gültigkeit sowie Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.