Sitzung: 03.12.2020 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 10/525/2020
Sodann ergeht einstimmig
folgender Beschlussvorschlag:
„Einsprüche
gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt
Sassenberg am 13.09.2020 wurden nicht erhoben.
Sachverhalte
im Sinne des § 40 Abs. 1 a bis c Kommunalwahlgesetz liegen nicht vor.
Die
Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 13.09.2020
wird gemäß § 40 Absatz 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.“
StOVR Kniesel erläutert anhand der Vorlage
vom 20.11.2020 die Vorprüfung der Einsprüche gegen die Gültigkeit sowie
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung
der Stadt Sassenberg am 13.09.2020.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Rat.