Sitzung: 28.09.2020 Ortsausschuss Füchtorf
Vorlage: 60/400/2020
„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 16.01.2020 – Pkt. 5 d. N. – hinsichtlich der Aufgabe der
Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Sassenberg wird
aufgehoben. Das weitere Planverfahren zum Flächennutzungsplan für die Stadt
Sassenberg inklusive der Ortslagen (Sassenberg und Füchtorf) stellt sich wie
folgt dar:
Ein Planverfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg im Rahmen der Folgepflicht zum
Regionalplan „Münsterland“ zum Thema „Erneuerbare Energien“ und hier speziell
im Rahmen der planerischen Aufbereitung des Themas „Windenergie“ wird zum
jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt bis zu einer Konkretisierung der gesetzlichen
Vorgabe im Rahmen des Bundes- und Landesrechtes. Bei Vorliegen der gesetzlichen
Normierungen wird die Verwaltung beauftragt, die vg. Planungsangelegenheit zu
den Tagesordnungen des Ortsausschusses Füchtorf und des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg zu stellen.“
Vorsitzender Linnemann
erläutert, dass in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 14.09.2020 der
Tagesordnungspunkt 2 wegen Beschlussunfähigkeit des Ausschusses zurückgestellt
wurde. Herr Linnemann erwähnt deutlich, dass heute der Ausschuss in dieser
Angelegenheit gem. § 49 II GO NRW i. V. m. § 58 II GO NRW ohne Rücksicht auf
die Anzahl der erschienenen Mitglieder in dieser Sitzung beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende bittet die Ausschussmitglieder (AM), welche sich als befangen
ansehen, die Sitzungsrunde zu verlassen und im Zuschauerbereich Platz zu
nehmen.
Der Bürgermeister so wie die
AM Finke, Greiwe, Krützkamp, Schöne D., Heseker und Hartmann Niemerg erklären
ihre Befangenheit und nehmen an diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitzende bittet Herrn
Middendorf anschließend um nochmalige Verlesung der Sitzungsvorlage. Herr
Middendorf weist vor der Verlesung der Handlungsvorschläge der Verwaltung
nochmals explizit auf die Zuständigkeit des Ausschusses in dieser Sache hin.
Herr Linnemann erläutert
erneut die zuvor genannten Alternativen und bittet den Ausschuss um Rückfragen.
Nach kurzer Diskussion, aus
der vor allem herausgeht, dass in dieser Sache kein zeitlicher Druck bestehe,
äußern die AM Hölscher, Budde und Linnemann ihre Präferenz für die
Vorschlagsvariante „b“, Verwaltungsvorschlag drei der Sitzungsvorlage zum
28.09.2020.
Anschließend bittet der
Vorsitzende die verbliebenen Mitglieder des Ausschusses um Stimmabgabe.
Es ergeht mit 5 Ja-Stimmen,
0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen folgender Beschluss: