„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 16.01.2020 – Pkt. 5 d. N. – hinsichtlich der Aufgabe der Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Sassenberg wird aufgehoben. Das weitere Planverfahren zum Flächennutzungsplan für die Stadt Sassenberg inklusive der Ortslagen (Sassenberg und Füchtorf) stellt sich wie folgt dar:

 

Ein Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg im Rahmen der Folgepflicht zum Regionalplan „Münsterland“ zum Thema „Erneuerbare Energien“ und hier speziell im Rahmen der planerischen Aufbereitung des Themas „Windenergie“ wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt bis zu einer Konkretisierung der gesetzlichen Vorgabe im Rahmen des Bundes- und Landesrechtes. Bei Vorliegen der gesetzlichen Normierungen wird die Verwaltung beauftragt, die vg. Planungsangelegenheit zu den Tagesordnungen des Ortsausschusses Füchtorf und des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg zu stellen.“

 


Vorsitzender Linnemann erläutert, dass in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 14.09.2020 der Tagesordnungspunkt 2 wegen Beschlussunfähigkeit des Ausschusses zurückgestellt wurde. Herr Linnemann erwähnt deutlich, dass heute der Ausschuss in dieser Angelegenheit gem. § 49 II GO NRW i. V. m. § 58 II GO NRW ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder in dieser Sitzung beschlussfähig ist. Der Vorsitzende bittet die Ausschussmitglieder (AM), welche sich als befangen ansehen, die Sitzungsrunde zu verlassen und im Zuschauerbereich Platz zu nehmen.

 

Der Bürgermeister so wie die AM Finke, Greiwe, Krützkamp, Schöne D., Heseker und Hartmann Niemerg erklären ihre Befangenheit und nehmen an diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Middendorf anschließend um nochmalige Verlesung der Sitzungsvorlage. Herr Middendorf weist vor der Verlesung der Handlungsvorschläge der Verwaltung nochmals explizit auf die Zuständigkeit des Ausschusses in dieser Sache hin.

 

Herr Linnemann erläutert erneut die zuvor genannten Alternativen und bittet den Ausschuss um Rückfragen.

 

Nach kurzer Diskussion, aus der vor allem herausgeht, dass in dieser Sache kein zeitlicher Druck bestehe, äußern die AM Hölscher, Budde und Linnemann ihre Präferenz für die Vorschlagsvariante „b“, Verwaltungsvorschlag drei der Sitzungsvorlage zum 28.09.2020.

 

Anschließend bittet der Vorsitzende die verbliebenen Mitglieder des Ausschusses um Stimmabgabe.

 

Es ergeht mit 5 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen folgender Beschluss: