Einstimmiger Beschluss:
„Der Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ für das Grundstück Wasserstraße 5
vom 26.08.2020 wird zunächst zur weiteren planerischen Abstimmung an die
Fraktionen und die FDP verwiesen, einschließlich der Variantenplanungen des
Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, (Varianten 1 und 2) aus den Jahren
2007/2015. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgenannten Änderungsantrag in
einer der nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg erneut zur Tagesordnung zu stellen.“
Von der Verwaltung wird auf den
Änderungsantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je acht
Wohneinheiten und den bisherigen planungsrechtlichen Überlegungen aus den
vergangenen Jahren zu einer inneren Erschließung des südlich angrenzenden sehr
großen unbebauten Gartenbereiches eingegangen. Einzelheiten hinsichtlich der
planerischen Entwicklung seit Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1986
werden auf Anfragen aus dem Ausschuss erläutert.
Bgm. Uphoff führt aus, dass nach den
bisher erfolgten Gesprächen mit der Nachbarschaft Einvernehmenserklärungen
nicht vorgelegt werden konnten. Am. Berheide betont, dass diesbezüglich seitens
der Verwaltung nochmals mit den angrenzenden Nachbarn auch im weiteren
Planungsbereich Kontakt aufgenommen werden sollte.