Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
„Graffelder Esch“ wird gem. § 13 a BauGB im Rahmen der
Innenentwicklung/Nachverdichtung zur Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung
auf dem Grundstück Kiärkenkamp 2 (Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657
und 610) geändert.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage 8 auf der Grundlage der Planung des
Architekturbüros Brinkmann & Deppen, Sassenberg, dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Neuordnung des Grundstückes Kiärkenkamp
2 zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt
im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird aufgrund der Kleinräumigkeit der Planung verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den
Aufplanungsantrag für das Grundstück Kiärkenkamp 2 anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass seitens des
Fachplaners nun hervorgetragen worden sei, dass statt der vier Baukörper mit je
vier Wohneinheiten lediglich vier Baukörper mit je zwei Wohneinheiten zum
tragen kommen sollen. Einzelheiten hinsichtlich der Höhenentwicklung sowie der
Ausrichtung auf dem Grundstück werden erläutert.