Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Graffelder Esch“ wird gem. § 13 a BauGB im Rahmen der Innenentwicklung/Nachverdichtung zur Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Kiärkenkamp 2 (Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657 und 610) geändert.


Der Änderungsbereich ist in der Anlage 8 auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Brinkmann & Deppen, Sassenberg, dargestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Neuordnung des Grundstückes Kiärkenkamp 2 zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird aufgrund der Kleinräumigkeit der Planung verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf den Aufplanungsantrag für das Grundstück Kiärkenkamp 2 anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass seitens des Fachplaners nun hervorgetragen worden sei, dass statt der vier Baukörper mit je vier Wohneinheiten lediglich vier Baukörper mit je zwei Wohneinheiten zum tragen kommen sollen. Einzelheiten hinsichtlich der Höhenentwicklung sowie der Ausrichtung auf dem Grundstück werden erläutert.