Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage 7 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird auf die
Besonderheiten der Ausrichtung der überbaubaren Grundstücksfläche eingegangen.
Einzelheiten werden anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.