Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 5 wird im Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB für den in der Anlage 5 dargestellten Bereich (Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche des gastronomischen Betriebes „Heimathafen“) geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Planung aus städtebaulicher Sicht lediglich einen untergeordneten Teil des Gesamtbebauungsplanes betrifft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

 

 


Die Verwaltung berichtet zur Vorlage der Sanierungs- und Erweiterungswünsche des gastronomischen Betriebes „Heimathafen“. Die Einzelaspekte werden anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.

 

Am. Berheide, Am. Sökeland und Am. Philipper begrüßen grundsätzlich die Sanierungs- und Erweiterungsabsichten. Sie führen jedoch aus, dass nach Möglichkeit im Rahmen der architektonischen Ausrichtung eine Anpassung an den neuerlichen Bestand „Mehrzweckgebäude“ und „Sonnendeck“ erfolgen sollte. Hierzu wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass er dieses an den Antragsteller herantragen werde.