Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Im Rahmen der mit Beschluss vom Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg am 27.02.2018 – Pkt. 8 d. N. – beschlossenen 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ ergeben sich die nachfolgenden Änderungen und Erweiterungen:

 

-  Zur Darstellung des erforderlichen Lärmschutzes entlang der B 513 und der hiermit einhergehenden Flächendarstellungen im Rahmen der öffentlichen Verkehrsfläche sowie der bislang nördlich ausgewiesenen Ausgleichsfläche zur B 513 ist hier die B 513 vom Brückenbauwerk über die Verlängerung des Tatenhauser Weges bis zum Grundstück des Lidl Marktes in den Geltungsbereich zu integrieren.

-  Zur Umsetzung der Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens bleibt festzuhalten, dass die Fläche Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Flurstück 293 westlich angrenzend an die Verlängerung des Tatenhauser Weges/Christian-Rath-Straße nunmehr auf Wunsch des landwirtschaftlichen Grundstückseigentümers aus dem Umlegungsverfahren sowie dem Planverfahren zur 4. Änderung herausgenommen werden soll. Eine mittel bis längerfristige Überplanung ist nicht gewünscht. Diesbezüglich ist der ursprünglich vorgesehene Standort des Regenrückhaltebeckens auf dem Flurstück 293 auf die westlich angrenzenden Grundstücke 215 und 243 im jeweiligen nördlichen Teilbereich zu verlegen. Dieses ist ebenfalls in den Plan zu integrieren und in der Anlage dargestellt.

-  Aus den derzeit laufenden Gesprächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind die Wünsche zur Korrektur der sehr langen Grundstücke, derzeit erschlossen lediglich von der Schürenstraße aus, zu korrigieren. Dieses betrifft den Teilbereich vom Einmündungsbereich Christian-Rath-Straße/Schürenstraße bis einschließlich des Grundstückes Schürenstraße 47. Die Änderungen sind ebenfalls in den beigefügten Planunterlagen 3+4 gekennzeichnet.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.02.2018 – Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die weiteren Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchzuführen.“

 

 


Von der Verwaltung wird auf die sehr umfangreichen Änderungspunkte zur Darstellung des erforderlichen Lärmschutzes, der Umsetzung der Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens sowie der erforderlichen Korrekturen zur Schürenstraße hin anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.