Einstimmiger Beschluss:
„Im Rahmen der mit Beschluss vom
Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg am 27.02.2018 – Pkt. 8 d.
N. – beschlossenen 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ ergeben sich die nachfolgenden Änderungen und
Erweiterungen:
-
Zur Darstellung
des erforderlichen Lärmschutzes entlang der B 513 und der hiermit
einhergehenden Flächendarstellungen im Rahmen der öffentlichen Verkehrsfläche
sowie der bislang nördlich ausgewiesenen Ausgleichsfläche zur B 513 ist hier
die B 513 vom Brückenbauwerk über die Verlängerung des Tatenhauser Weges bis
zum Grundstück des Lidl Marktes in den Geltungsbereich zu integrieren.
-
Zur Umsetzung der
Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens bleibt festzuhalten, dass die
Fläche Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Flurstück 293 westlich angrenzend an die
Verlängerung des Tatenhauser Weges/Christian-Rath-Straße nunmehr auf Wunsch des
landwirtschaftlichen Grundstückseigentümers aus dem Umlegungsverfahren sowie
dem Planverfahren zur 4. Änderung herausgenommen werden soll. Eine mittel bis
längerfristige Überplanung ist nicht gewünscht. Diesbezüglich ist der
ursprünglich vorgesehene Standort des Regenrückhaltebeckens auf dem Flurstück
293 auf die westlich angrenzenden Grundstücke 215 und 243 im jeweiligen
nördlichen Teilbereich zu verlegen. Dieses ist ebenfalls in den Plan zu
integrieren und in der Anlage dargestellt.
-
Aus den derzeit
laufenden Gesprächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind die Wünsche zur
Korrektur der sehr langen Grundstücke, derzeit erschlossen lediglich von der
Schürenstraße aus, zu korrigieren. Dieses betrifft den Teilbereich vom
Einmündungsbereich Christian-Rath-Straße/Schürenstraße bis einschließlich des
Grundstückes Schürenstraße 47. Die Änderungen sind ebenfalls in den beigefügten
Planunterlagen 3+4 gekennzeichnet.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.02.2018 –
Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die weiteren
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die sehr
umfangreichen Änderungspunkte zur Darstellung des erforderlichen Lärmschutzes,
der Umsetzung der Regelungen des laufenden Umlegungsverfahrens sowie der
erforderlichen Korrekturen zur Schürenstraße hin anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.