„Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung über die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ erneut zur Tagesordnung des kommenden Infrastrukturausschusses am 01.10.2020 zu stellen.“


Die Verwaltung berichtet zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 und gibt eingehende Erläuterungen zur Eingabe der Bürgerinitiative „Vennstraße“. Die Eingabe wird im Wortlaut verlesen mit den vorbereiteten Beschlussvorschlägen zu den umfangreichen Einzelaspekten. Betont wird in diesem Zusammenhang, dass bereits eine kurzfristige Abstimmung aus städtebaulicher Sicht mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, erfolgen konnte. Die Stellungnahmen des Planungsbüros seien bereits in die Stellungnahme der Verwaltung eingeflossen.

 

Ergänzend wird von Bgm. Uphoff darauf verwiesen, dass das städtische Grundstück bislang nicht veräußert worden sei. Die Verhandlungen mit einem potenziellen Investor seien noch nicht endgültig abgeschlossen. Ein Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ sei darüber hinaus in der Sitzung des Rates am 27.10.2020 vorgesehen. Hierzu wird von Am. Sökeland und Am. Philipper ausgeführt, dass aus Gründen der Transparenz daher eine nötige Beschlussempfehlung an den Rat noch nicht erfolgen sollte. Es sollten zunächst weitere Gespräche mit den Einwendern geführt werden, um den Tagesordnungspunkt nochmals in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 01.10.2020 erneut beraten zu können.

 

Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen ergeht nachfolgender Beschluss: