„Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung über
die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ erneut zur Tagesordnung des
kommenden Infrastrukturausschusses am 01.10.2020 zu stellen.“
Die Verwaltung berichtet zur Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020
und gibt eingehende Erläuterungen zur Eingabe der Bürgerinitiative „Vennstraße“.
Die Eingabe wird im Wortlaut verlesen mit den vorbereiteten
Beschlussvorschlägen zu den umfangreichen Einzelaspekten. Betont wird in diesem
Zusammenhang, dass bereits eine kurzfristige Abstimmung aus städtebaulicher
Sicht mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, erfolgen konnte. Die
Stellungnahmen des Planungsbüros seien bereits in die Stellungnahme der
Verwaltung eingeflossen.
Ergänzend wird von Bgm. Uphoff darauf
verwiesen, dass das städtische Grundstück bislang nicht veräußert worden sei.
Die Verhandlungen mit einem potenziellen Investor seien noch nicht endgültig
abgeschlossen. Ein Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Vennstraße“ sei darüber hinaus in der Sitzung des Rates am 27.10.2020
vorgesehen. Hierzu wird von Am. Sökeland und Am. Philipper ausgeführt, dass aus
Gründen der Transparenz daher eine nötige Beschlussempfehlung an den Rat noch
nicht erfolgen sollte. Es sollten zunächst weitere Gespräche mit den Einwendern
geführt werden, um den Tagesordnungspunkt nochmals in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 01.10.2020 erneut beraten zu können.
Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen
ergeht nachfolgender Beschluss: