Beschluss: Einstimmiger Beschluss

 

„Die Verwaltung wird beauftrag, auf Basis der vorgestellten Entwurfsplanung des Planungsbüros Morbach und Wermeyer einen Antrag auf Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW zu stellen. Die Entwurfsplanung soll darüber hinaus in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe vorgestellt und erörtert werden.“

 

 


Von Herrn Middendorf wird zunächst auf die bisherige planerische Entwicklung zur Umgestaltung des Drostengartens auch unter Berücksichtigung der bisherigen Sitzungsfolge berichtet. Im Anschluss hieran erfolgt seitens Herrn Morbach eine eingehende Präsentation zur Revitalisierung und Aufwertung des Drostengartens mit zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 660.450,00 € sowie mit zusätzlichen Kosten für das Hesselumfeld in Höhe von 246.330,00 €. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.

 

Auf die Frage von Am. Völler nach der Einbindung der privaten Grundstückseigentümer zur Hessel hin wird von Bgm. Uphoff auf die Besetzung der Arbeitsgruppe sowie die bislang erfolgten Informationen an die Eigentümer verwiesen. Des Weiteren wird von Bgm. Uphoff auf die mögliche Städtebauförderung in Höhe von 60 % der zu erwartenden Kosten eingegangen. Ein Städtebauförderungsantrag müsse bis zum 30.09.2020 der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden.

 

Hinsichtlich der vorgestellten Planung zum Drostengarten sowie der Planerweiterung in das Hesselumfeld werden von Am. Westbrink, Am. Linnemann, Am. Berheide und Am. Philipper grundsätzlich positive Aspekte hervorgehoben. Am. Berheide betont in diesem Zusammenhang, dass jedoch über den Kostenrahmen weiter diskutiert werden müsse.

 

Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme ergeht nachfolgender Beschluss: