„Die Verwaltung wird beauftrag, auf Basis der
vorgestellten Entwurfsplanung des Planungsbüros Morbach und Wermeyer einen Antrag auf
Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW zu stellen. Die
Entwurfsplanung soll darüber hinaus in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe
vorgestellt und erörtert werden.“
Von Herrn Middendorf wird zunächst auf die
bisherige planerische Entwicklung zur Umgestaltung des Drostengartens auch
unter Berücksichtigung der bisherigen Sitzungsfolge berichtet. Im Anschluss
hieran erfolgt seitens Herrn Morbach eine eingehende Präsentation zur
Revitalisierung und Aufwertung des Drostengartens mit zu erwartenden
Gesamtkosten in Höhe von 660.450,00 € sowie mit zusätzlichen Kosten für das
Hesselumfeld in Höhe von 246.330,00 €. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden
beantwortet.
Auf die Frage von Am. Völler nach der
Einbindung der privaten Grundstückseigentümer zur Hessel hin wird von Bgm.
Uphoff auf die Besetzung der Arbeitsgruppe sowie die bislang erfolgten
Informationen an die Eigentümer verwiesen. Des Weiteren wird von Bgm. Uphoff
auf die mögliche Städtebauförderung in Höhe von 60 % der zu erwartenden Kosten
eingegangen. Ein Städtebauförderungsantrag müsse bis zum 30.09.2020 der
Bezirksregierung Münster vorgelegt werden.
Hinsichtlich der vorgestellten Planung zum
Drostengarten sowie der Planerweiterung in das Hesselumfeld werden von Am.
Westbrink, Am. Linnemann, Am. Berheide und Am. Philipper grundsätzlich positive
Aspekte hervorgehoben. Am. Berheide betont in diesem Zusammenhang, dass jedoch
über den Kostenrahmen weiter diskutiert werden müsse.
Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme ergeht
nachfolgender Beschluss: