Einstimmiger Beschluss:
„Im Rahmen der Sanierung und des Neubaus
des Wohn- und Geschäftshauses Klingenhagen 2-4 wird seitens des Bauherrn eine öffentliche
Stellplatzanlage auf einer Teilfläche des ehemaligen Drostengartens (auch notwendig
hinsichtlich des erforderlichen Stellplatzbedarfes für diese Maßnahme)
vertraglich vereinbart gebaut. Im Rahmen der Detailplanung ist hier auch die
Beschilderung der zwei Behindertenparkplätze vorgesehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf eine
zweckentsprechende verkehrsbehördliche Anordnung zu erwirken.“
Von der Verwaltung wird auf den Antrag der
SPD-Fraktion und die Neuanlegung von Behindertenparkplätzen im Bereich der neuen
Parkplatzanlage „Korte“ eingegangen. Auf die zweckentsprechende Frage von Am.
Brinkemper, ob die an der Straße Klingenhagen vorhandenen zwei Behinderten
Parkplätze aufgegeben werden sollten, wird von Bgm. Uphoff und Am. Arenhövel
ausgeführt, dass sie für den Erhalt plädieren.