Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 03.02.2020 wird dahingehend gefolgt, dass in neuen Bebauungsplänen grundsätzlich geregelt werden kann, die Gestaltung von Vorgärten und die hiermit einhergehende Festsetzung von Pflanzgeboten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch auch unter dem Aspekt der Verhinderung von wasserundurchlässigen Sperrschichten zu reglementieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzung entsprechender planungsrechtlicher Pflanzgebote sowohl bei neuen als auch bei Änderung von bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen auf eine entsprechende Umsetzbarkeit zu prüfen und das Instrument der Bürgerberatung zur Vorgartengestaltung bei Bedarf verstärkt zu nutzen. Auf städtischen Grundstücken ist grundsätzlich die Ausbildung von sogenannten Steingärten auszuschließen.“


Von der Verwaltung wird einleitend auf den Antrag der FWG-Fraktion eingegangen. Hierzu werden von Am. Büdenbender nähere Erläuterungen gegeben.

 

Im Anschluss an die kurze Diskussion in deren Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder zu diesem Themenkreis äußern, wird von Am. Brinkemper ausgeführt, dass der Beschlussvorschlag um den Bereich der städtischen Gebäude ergänzt werden sollte.