Einstimmiger Beschluss:
„Dem Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf
vom 03.02.2020 wird dahingehend gefolgt, dass in neuen Bebauungsplänen grundsätzlich
geregelt werden kann, die Gestaltung von Vorgärten und die hiermit
einhergehende Festsetzung von Pflanzgeboten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch
auch unter dem Aspekt der Verhinderung von wasserundurchlässigen Sperrschichten
zu reglementieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzung
entsprechender planungsrechtlicher Pflanzgebote sowohl bei neuen als auch bei
Änderung von bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen auf eine
entsprechende Umsetzbarkeit zu prüfen und das Instrument der Bürgerberatung zur
Vorgartengestaltung bei Bedarf verstärkt zu nutzen. Auf städtischen
Grundstücken ist grundsätzlich die Ausbildung von sogenannten Steingärten
auszuschließen.“
Von der Verwaltung wird einleitend auf den
Antrag der FWG-Fraktion eingegangen. Hierzu werden von Am. Büdenbender nähere
Erläuterungen gegeben.
Im Anschluss an die kurze Diskussion in
deren Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder zu diesem Themenkreis
äußern, wird von Am. Brinkemper ausgeführt, dass der Beschlussvorschlag um den
Bereich der städtischen Gebäude ergänzt werden sollte.