Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 9 dargestellt
beschlossen.
Die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ gem. § 13 BauGB wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL
1 Seite 587) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf die laufende
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.