Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 8 dargestellt
beschlossen.
Die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587)
als Satzung beschlossen. beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf das
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren verwiesen.