Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage 6 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird auf die Neuordnung
des Grundstückes Heidestraße 3 verwiesen. Hierzu sei es erforderlich, zur
Sicherung des rückwärtigen Bestandes eine Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksfläche vorzunehmen.