Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 5 beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das abschließende Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

 


Bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt Nr. 6 wird seitens der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange berichtet.