Beschluss: Einstimmiger Beschluss

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 

 

 


Im Hinblick auf die Beratung und Beschlussfassung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt ergeht nachfolgender einstimmiger Beschlussvorschlag: