„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbe- und
Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“ wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) als
Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Im Hinblick auf die Beratung und
Beschlussfassung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt ergeht nachfolgender
einstimmiger Beschlussvorschlag: