Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird gem. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf die Beratungen
im Ortsausschuss Füchtorf am 25.05.2020 verwiesen.