Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 2 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
abschließende Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Zur Aufplanung des Bereiches Nördlich des
Steinbrinks wird von der Verwaltung auf das laufende Beteiligungsverfahren der
Träger öffentlicher Belange eingegangen.