Bei 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Planungsbüro Drees und Huesmann, Bielefeld, und dem Betreiber des Campingplatzes Eichenhof für den zweiten Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – für die weiteren Beratungen im Infrastrukturausschuss am 17.09.2020 ein Variantenkonzept mit Darlegung der Planungswünsche und des machbaren Planungsrechtes zu erarbeiten.“


Bgm. Uphoff geht zunächst auf die Beschlussfassung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 27.02.2020 – Pkt. 8 d. N. – ein und betont, dass seitens Herrn Paul Schulze Westhoff für den Campingplatz Eichenhof im Rahmen der Aufplanung des zweiten Erweiterungsbereiches am 11.05.2020 die Einzelaspekte der zukünftigen Änderungen zur Verfügung gestellt worden seien.

 

Im Anschluss an die Einleitung durch Bgm. Uphoff wird von Herrn Huesmann anhand einer vorbereiteten Präsentation auf die ursprüngliche planerische Grundkonzeption des Bebauungsplanes sowie die zwischenzeitlich erfolgten fünf vereinfachten Änderungen und die nunmehr in Rede stehende 6. Änderung in den einzelnen Sondergebietsausweisungen eingehend erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss insbesondere hinsichtlich der Größenentwicklungen der Ferien- und Wochenendhäusern sowie der Aufstellplätze und die zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen mit dem Kreisbauamt Warendorf sowie die Aspekte des Dauerwohnens werden eingehend erörtert.

 

Am. Völler äußert die Sorge, dass durch die Vielzahl der durch zukünftige Änderungen möglichen unterschiedlichen Aufstellmöglichkeiten (Ferienhaus/Wochenendhaus/Wohnwagen/Mobilheime) eine gradlinige planerische Konzeption nicht mehr erkennbar sei. In diesem Zusammenhang wird von Herrn Huesmann auf die Zulässigkeit von Wohnwagenabstellplätzen als die Möglichkeit eines „Baurechtes auf Zeit“ eingegangen. Hierzu wird von Am. Frederik Holz ausgeführt, dass er die Wachstumsraten im Bereich „Campen“ sowie die erforderlichen Kapazitäten auf den Campingplätzen nachvollziehen könne und somit ein entsprechender Handlungsspielraum für den Betreiber eröffnet werden sollte. Am. Arenhövel führt aus, dass eine möglichst weite Öffnung des Bereiches kritisch zu betrachten sei. Weitere Aspekte im Bezug auf das „Dauerwohnen“ werden vom Vorsitzenden aufgegriffen.