Sitzung: 28.05.2020 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/343/2020
Bei 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme und 6
Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam
mit dem Planungsbüro Drees und Huesmann, Bielefeld, und dem Betreiber des
Campingplatzes Eichenhof für den zweiten Erweiterungsbereich des
Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze
Westhoff – für die weiteren Beratungen im Infrastrukturausschuss am 17.09.2020
ein Variantenkonzept mit Darlegung der Planungswünsche und des machbaren
Planungsrechtes zu erarbeiten.“
Bgm. Uphoff geht zunächst auf die
Beschlussfassung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 27.02.2020 –
Pkt. 8 d. N. – ein und betont, dass seitens Herrn Paul Schulze Westhoff für den
Campingplatz Eichenhof im Rahmen der Aufplanung des zweiten
Erweiterungsbereiches am 11.05.2020 die Einzelaspekte der zukünftigen
Änderungen zur Verfügung gestellt worden seien.
Im Anschluss an die Einleitung durch Bgm.
Uphoff wird von Herrn Huesmann anhand einer vorbereiteten Präsentation auf die
ursprüngliche planerische Grundkonzeption des Bebauungsplanes sowie die
zwischenzeitlich erfolgten fünf vereinfachten Änderungen und die nunmehr in
Rede stehende 6. Änderung in den einzelnen Sondergebietsausweisungen eingehend
erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss insbesondere hinsichtlich der
Größenentwicklungen der Ferien- und Wochenendhäusern sowie der Aufstellplätze
und die zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen mit dem Kreisbauamt Warendorf
sowie die Aspekte des Dauerwohnens werden eingehend erörtert.
Am. Völler äußert die Sorge, dass durch
die Vielzahl der durch zukünftige Änderungen möglichen unterschiedlichen
Aufstellmöglichkeiten (Ferienhaus/Wochenendhaus/Wohnwagen/Mobilheime) eine
gradlinige planerische Konzeption nicht mehr erkennbar sei. In diesem
Zusammenhang wird von Herrn Huesmann auf die Zulässigkeit von
Wohnwagenabstellplätzen als die Möglichkeit eines „Baurechtes auf Zeit“
eingegangen. Hierzu wird von Am. Frederik Holz ausgeführt, dass er die
Wachstumsraten im Bereich „Campen“ sowie die erforderlichen Kapazitäten auf den
Campingplätzen nachvollziehen könne und somit ein entsprechender
Handlungsspielraum für den Betreiber eröffnet werden sollte. Am. Arenhövel
führt aus, dass eine möglichst weite Öffnung des Bereiches kritisch zu
betrachten sei. Weitere Aspekte im Bezug auf das „Dauerwohnen“ werden vom
Vorsitzenden aufgegriffen.