Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf eine zusätzliche Beschilderung „Durchfahrt verboten“ aus beiden Richtungen für die Wirtschaftswegeverbindung in Gröblingen zu erörtern. Nach Vorliegen des Ergebnisses ist in einer der nächsten Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf erneut zu berichten.“


Von der Verwaltung wird auf das im Jahre 2013 durchgeführte Umwidmungsverfahren einer Teilfläche der Wirtschaftswegeverbindung sowie der zwischenzeitlich im Jahre 2016 erfolgten verkehrsbehördlichen Anordnung zur Sperrung der Wirtschaftswegeverbindung und der verkehrsrechtlichen Ausweisung eines gemeinsamen Rad- und Fußweges mit dem Zusatz „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ verwiesen. Ergänzende Ausführungen hierzu erfolgen seitens des Vorsitzenden und Am. Freiwald.

 

Im Rahmen der anschließenden kontroversen Diskussion zur Sperrung der Wirtschaftswegeverbindung wird von Am. Heseker ausgeführt, dass er dieser Sperrung grundsätzlich aus Sicht des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht zustimmen könne. Am. Harmann-Niemerg führt aus, dass er eine Sperrung befürworte als sogenannte „Erziehungsmaßnahme“, um aus Verkehrssicherungsmaßnahmen den rad- und fußläufigen Verkehr zu schützen.

 

Am. Querdel führt aus, dass seines Erachtens eine zusätzliche Durchfahrtsbeschränkung (Durchfahrt verboten) zu einer verbesserten Wahrnehmung der Gesamtsituation führen würde. Dieses wird von Am. Hermeler und dem Vorsitzenden sowie Am. Freiwald grundsätzlich unterstützt.