Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss dem Rat vorzuschlagen:

 

Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Im Hinblick auf die Beratungen zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird seitens der Verwaltung berichtet, dass auch zum Bebauungsplanentwurf Anregungen, Bedenken und Hinweise bislang nicht vorgetragen worden seien.