Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff teilt mit, dass der
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, abschließend
mit Schreiben bzw. gutachterlicher Stellungnahme vom 19.09.2019 mitgeteilt
habe, dass es sich bei dem Freibad im Sportgelände Brook nicht um ein Denkmal
(§ 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz) handele.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.