Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff teilt mit, dass der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, abschließend mit Schreiben bzw. gutachterlicher Stellungnahme vom 19.09.2019 mitgeteilt habe, dass es sich bei dem Freibad im Sportgelände Brook nicht um ein Denkmal (§ 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz) handele.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.