Einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei
der Ausweisung zukünftiger Baugebiete zu prüfen, ob auf Teilflächen des
jeweiligen Gebietes durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Flächen
für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau angeboten werden
können.“
Auf der Grundlage der Vorlage vom
16.09.2019 geht Bürgermeister Uphoff auf den Antrag der CDU-Fraktion vom
27.08.2019 ein. Mit dem Antrag wird eine Prüfung angestrebt, ob auf zukünftigen
Plangebieten, welche die Stadt im Rahmen von Umlegungsverfahren erhält, der
Aspekt des sozialen Wohnungsbaus berücksichtigt werden kann. Lt. Antrag der
CDU-Fraktion könnte hierfür das Plangebiet „Parkfläche Düsbergstraße“ geeignet
sein. Im Planverfahren könnte dann die bauliche Nutzung entsprechend festgelegt
werden. Auch in zukünftigen neu auszuweisenden Baugebieten sollte dieses
berücksichtigt werden. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion gibt Bürgermeister Uphoff
weiter den Beschlussvorschlag der Verwaltung bekannt.
Zur Ausweisung von Flächen für die
Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau in zukünftigen Baugebieten
ergibt sich sodann eine rege Diskussion, an der sich verschiedene
Ratsmitglieder beteiligen. Im Allgemeinen wird eine entsprechende Ausweisung in
zukünftigen Baugebieten begrüßt. Hierbei wird auch eine individuelle Ausweisung
unter Berücksichtigung von Ein- und Mehrfamilienhäusern angesprochen.