Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausweisung zukünftiger Baugebiete zu prüfen, ob auf Teilflächen des jeweiligen Gebietes durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Flächen für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau angeboten werden können.“


Auf der Grundlage der Vorlage vom 16.09.2019 geht Bürgermeister Uphoff auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2019 ein. Mit dem Antrag wird eine Prüfung angestrebt, ob auf zukünftigen Plangebieten, welche die Stadt im Rahmen von Umlegungsverfahren erhält, der Aspekt des sozialen Wohnungsbaus berücksichtigt werden kann. Lt. Antrag der CDU-Fraktion könnte hierfür das Plangebiet „Parkfläche Düsbergstraße“ geeignet sein. Im Planverfahren könnte dann die bauliche Nutzung entsprechend festgelegt werden. Auch in zukünftigen neu auszuweisenden Baugebieten sollte dieses berücksichtigt werden. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion gibt Bürgermeister Uphoff weiter den Beschlussvorschlag der Verwaltung bekannt.

 

Zur Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau in zukünftigen Baugebieten ergibt sich sodann eine rege Diskussion, an der sich verschiedene Ratsmitglieder beteiligen. Im Allgemeinen wird eine entsprechende Ausweisung in zukünftigen Baugebieten begrüßt. Hierbei wird auch eine individuelle Ausweisung unter Berücksichtigung von Ein- und Mehrfamilienhäusern angesprochen.