Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff berichtet, dass wesentlicher Bestandteil des Änderungsgesetzes § 14c (Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen 2019) sei. Danach erhalten Gemeinden Zuwendungen zur Entlastung bei Maßnahmen zur Integration und zum kommunalen Integrationsmanagement, insbesondere von Asylbewerbern, anerkannten Schutzberechtigten und Geduldeten. Dabei können diese Mittel auch zur Finanzierung der kommunalen Aufwendungen für die originäre Versorgung der Personen genutzt werden, die nur über eine Duldung verfügen und damit nicht abrechenbar sind. Dieser Aufwand beträgt in Sassenberg zurzeit ca. 260.000,00 € jährlich, sofern dieser Personenkreis (zurzeit 26 Personen) mit einer Jahreskostenpauschale von 10.000,00 € pro Person bezuschusst wird. Nach derzeitigem Stand der Berechnungen könne die Stadt Sassenberg mit einer Zuweisung von ca. 400.000,00 € rechnen. Die Zuwendungen können für einen Zeitraum vom 01.01.2019 bis spätestens zum 30.11.2020 eingesetzt werden.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.