Sitzung: 10.09.2019 Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff berichtet, dass
wesentlicher Bestandteil des Änderungsgesetzes § 14c (Zuweisungen für
Integrationsmaßnahmen 2019) sei. Danach erhalten Gemeinden Zuwendungen zur
Entlastung bei Maßnahmen zur Integration und zum kommunalen
Integrationsmanagement, insbesondere von Asylbewerbern, anerkannten Schutzberechtigten
und Geduldeten. Dabei können diese Mittel auch zur Finanzierung der kommunalen
Aufwendungen für die originäre Versorgung der Personen genutzt werden, die nur
über eine Duldung verfügen und damit nicht abrechenbar sind. Dieser Aufwand
beträgt in Sassenberg zurzeit ca. 260.000,00 € jährlich, sofern dieser Personenkreis
(zurzeit 26 Personen) mit einer Jahreskostenpauschale von 10.000,00 € pro
Person bezuschusst wird. Nach derzeitigem Stand der Berechnungen könne die
Stadt Sassenberg mit einer Zuweisung von ca. 400.000,00 € rechnen. Die
Zuwendungen können für einen Zeitraum vom 01.01.2019 bis spätestens zum
30.11.2020 eingesetzt werden.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.