Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/253/2019
Einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der Alternativplanung zwei (Anlage 7) des Planungsbüros Wolters
Partner, Coesfeld, vom 18.09.2019 ergänzend die Möglichkeit der Errichtung von
Stadtvillen zu erarbeiten. Gleichzeitig ist die Planung bei
Einzelhäusern/Doppelhäusern auf zwei Wohneinheiten je Haustyp zu beschränken.
Der Planentwurf ist in der nächsten Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.11.2019 erneut vorzustellen.“
Von der Verwaltung wird auf die bisherigen
Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes und der hiermit einhergehenden zwei
möglichen Bebauungsplanalternativen eingegangen. Die seitens des Planungsbüros
Wolters Partner, Coesfeld, entwickelten Planalternativen mit unterschiedlichen
Ausrichtungen im Rahmen der Geschossigkeit sowie der Tiefe der Grundstücke
werden im Einzelnen erläutert.
Am. Sökeland und Am. Völler führen aus,
dass sie die zweite Alternative mit Ausbildung einer Zweigeschossigkeit
favorisieren. In diesem Zusammenhang wird von Am. Linnemann angeregt auch die
Möglichkeit der Errichtung von sogenannten „Stadtvillen“ planerisch zu
ermöglichen. Am. Westbrink führt aus, dass seines Erachtens der Vorschlag der
etwas tieferen Grundstücke bei gleichzeitiger Reduzierung auf zwei
Wohneinheiten favorisiert werden.
Im Anschluss an die Vorstellung der
alternativen Aufplanungsmöglichkeiten wird von Herrn Middendorf bezüglich der
auf dem Firmengelände vorhandenen Altlasten auf die Möglichkeiten einer
Förderung im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die
Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des
Bodenschutzes“ eingegangen. Erläutert wird, dass die Maßnahme zur
Dringlichkeitsliste angemeldet worden sei.
Abschließend wird von Am. Peter Holz
betont, dass auch über den Aspekt des sozialen Wohnungsbaus zukünftig bei entsprechenden
Aufplanungen diskutiert werden sollte.