Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Alternativplanung zwei (Anlage 7) des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, vom 18.09.2019 ergänzend die Möglichkeit der Errichtung von Stadtvillen zu erarbeiten. Gleichzeitig ist die Planung bei Einzelhäusern/Doppelhäusern auf zwei Wohneinheiten je Haustyp zu beschränken. Der Planentwurf ist in der nächsten Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.11.2019 erneut vorzustellen.“


Von der Verwaltung wird auf die bisherigen Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes und der hiermit einhergehenden zwei möglichen Bebauungsplanalternativen eingegangen. Die seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, entwickelten Planalternativen mit unterschiedlichen Ausrichtungen im Rahmen der Geschossigkeit sowie der Tiefe der Grundstücke werden im Einzelnen erläutert.

 

Am. Sökeland und Am. Völler führen aus, dass sie die zweite Alternative mit Ausbildung einer Zweigeschossigkeit favorisieren. In diesem Zusammenhang wird von Am. Linnemann angeregt auch die Möglichkeit der Errichtung von sogenannten „Stadtvillen“ planerisch zu ermöglichen. Am. Westbrink führt aus, dass seines Erachtens der Vorschlag der etwas tieferen Grundstücke bei gleichzeitiger Reduzierung auf zwei Wohneinheiten favorisiert werden.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der alternativen Aufplanungsmöglichkeiten wird von Herrn Middendorf bezüglich der auf dem Firmengelände vorhandenen Altlasten auf die Möglichkeiten einer Förderung im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ eingegangen. Erläutert wird, dass die Maßnahme zur Dringlichkeitsliste angemeldet worden sei.

 

Abschließend wird von Am. Peter Holz betont, dass auch über den Aspekt des sozialen Wohnungsbaus zukünftig bei entsprechenden Aufplanungen diskutiert werden sollte.