Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages der nach § 48 Abs. 3 BauO für das Land NRW (BauO NRW) statt der Herstellung eines Stellplatzes zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen errichtet wird, wird gem. der Anlage 8 zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Im Hinblick auf die Neufassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass unter Verzicht der Möglichkeit, zukünftig eine kommunale Stellplatzsatzung zu erlassen, eine sogenannte Ablösesatzung neugefast werden sollte. Hierzu werden nähere Erläuterungen auch hinsichtlich der Ermittlung der Kosten unter Zugrundelegung der Grundstückspreise gegeben.

 

Am. Peter Holz betont, dass hinsichtlich der Ausbaukosten die ursprüngliche Kalkulation aus dem Jahre 2001 für die weitere Beratung und Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des Rates am 26.09.2019 zugrunde gelegt werden sollte.