Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/252/2019
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
Festlegung der Höhe des Geldbetrages der nach § 48 Abs. 3 BauO für das Land NRW
(BauO NRW) statt der Herstellung eines Stellplatzes zur Herstellung
zusätzlicher Parkeinrichtungen errichtet wird, wird gem. der Anlage 8 zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Im Hinblick auf die Neufassung der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird von der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass unter Verzicht der Möglichkeit, zukünftig eine kommunale
Stellplatzsatzung zu erlassen, eine sogenannte Ablösesatzung neugefast werden
sollte. Hierzu werden nähere Erläuterungen auch hinsichtlich der Ermittlung der
Kosten unter Zugrundelegung der Grundstückspreise gegeben.
Am. Peter Holz betont, dass hinsichtlich
der Ausbaukosten die ursprüngliche Kalkulation aus dem Jahre 2001 für die
weitere Beratung und Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des Rates am
26.09.2019 zugrunde gelegt werden sollte.