Im Hinblick auf die Berichterstattung sowie die Beratungen im Ortsausschuss Füchtorf am 16.09.2019 wird von Bgm. Uphoff einleitend auf die planerischen Gegebenheiten sowie die Befangenheitsregelungen im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilplanes Windernergie zum Flächennutzungsplan eingegangen.

 

Von Herrn Ahn wird nun anhand einer vorbereiteten Präsentation, wie bereits im Ortsausschuss Füchtorf am 16.09.2019 vorgetragen, dass unterschiedliche Möglichkeiten der planerischen Aufarbeitung im Rahmen des Flächennutzungsplanes bestehen. Die Einzelaspekte werden eingehend erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden auf Anfrage von Am. Völler und Am. Philipper hinsichtlich der Klagemöglichkeiten sowie der Privilegierung der Eigentumsnutzung beantwortet.

 

Abschließend wird von Am. Arenhövel und Am. Linnemann betont, dass es sehr schwierig sei aus planerischer Sicht unter Zugrundelegung der kommunalen Planungshoheit eine verträgliche Steuerung der Windernergieplanung zu initiieren. Sie plädieren daher dafür, das derzeit angestoßene Planverfahren nicht weiter fortzuführen und sich im weiteren Verlauf der kommenden Beratungen auf die Rückführung der Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen auf 150 Meter zu konzentrieren.

 

Die Präsentation des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, ist bereits zur Niederschrift des Ortsausschusses Füchtorf vom 16.09.2019 beigefügt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

An der Beratung haben Bgm. Uphoff, Am. Berheide, Am. Ostlinning, Am. Westhoff und Am. Schuckenberg nicht teilgenommen.