Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/241/2019
Im Hinblick auf die Berichterstattung
sowie die Beratungen im Ortsausschuss Füchtorf am 16.09.2019 wird von Bgm.
Uphoff einleitend auf die planerischen Gegebenheiten sowie die
Befangenheitsregelungen im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilplanes
Windernergie zum Flächennutzungsplan eingegangen.
Von Herrn Ahn wird nun anhand einer
vorbereiteten Präsentation, wie bereits im Ortsausschuss Füchtorf am 16.09.2019
vorgetragen, dass unterschiedliche Möglichkeiten der planerischen Aufarbeitung
im Rahmen des Flächennutzungsplanes bestehen. Die Einzelaspekte werden
eingehend erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden auf Anfrage von Am.
Völler und Am. Philipper hinsichtlich der Klagemöglichkeiten sowie der
Privilegierung der Eigentumsnutzung beantwortet.
Abschließend wird von Am. Arenhövel und
Am. Linnemann betont, dass es sehr schwierig sei aus planerischer Sicht unter
Zugrundelegung der kommunalen Planungshoheit eine verträgliche Steuerung der Windernergieplanung
zu initiieren. Sie plädieren daher dafür, das derzeit angestoßene Planverfahren
nicht weiter fortzuführen und sich im weiteren Verlauf der kommenden Beratungen
auf die Rückführung der Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen auf 150 Meter zu
konzentrieren.
Die Präsentation des Planungsbüros Wolters
Partner, Coesfeld, ist bereits zur Niederschrift des Ortsausschusses Füchtorf
vom 16.09.2019 beigefügt.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.
An der Beratung haben Bgm. Uphoff, Am.
Berheide, Am. Ostlinning, Am. Westhoff und Am. Schuckenberg nicht teilgenommen.