Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/240/2019
Einstimmiger Beschluss:
„Die Einrichtung eines beidseitigen
Parkverbotes wird aufgrund der genügend groß bemessenen
Gewerbeerschließungsanlage „Daimlerring“ abgelehnt, zumal das
Straßenverkehrsrecht ohnehin behinderndes Parken verbietet.“
Von der Verwaltung wird auf den Antrag des
Gewerbebetriebes Daimlerring 7 auch anhand von vorbereitetem Kartenmaterial näher
eingegangen.