Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Einrichtung eines beidseitigen Parkverbotes wird aufgrund der genügend groß bemessenen Gewerbeerschließungsanlage „Daimlerring“ abgelehnt, zumal das Straßenverkehrsrecht ohnehin behinderndes Parken verbietet.“

 


Von der Verwaltung wird auf den Antrag des Gewerbebetriebes Daimlerring 7 auch anhand von vorbereitetem Kartenmaterial näher eingegangen.