„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung der Bebauungspläne „Südlich der Christan-Rath-Straße“ und „Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB erfolgt der gemäß der in der Anlage 6 beigefügten Änderungssatzung.“

 


Von der Verwaltung wird auf die geringfügigen Änderungen im Rahmen der vorgenannten Bebauungspläne anhand von vorbereitetem Kartenmaterial zur Darstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 10 Wohneinheiten im Rahmen der Innenverdichtung eingegangen.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht bei 12 Jastimmen und einer Enthaltung nachfolgender Beschlussvorschlag: