„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Uphuesstraße“ wird gem. § 13 a BauGB für den nachfolgend aufgeführten Bereich geändert:

 

-       Für die im Bebauungsplan festgesetzte „private Grünfläche“ erfolgt die Ausweisung einer Wohnbaufläche (WA) zur Errichtung eines Bewohnhaues mit Erschließung über die Verlängerung des Bernhard-Tarner-Weges. Die Änderung ist in der Anlage 4 gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung folgt gem. § 3 BauGB im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eventuelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen direkt mit dem Grundstückeigentümer im Verfahren zu regeln.“

 


Von der Verwaltung wird auf den Wunsch des Grundstückseigentümers auf Überplanung der ursprünglich im Bebauungsplan festgesetzten Obstwiese eingegangen. Einzelaspekte zu einer zukünftigen Bebauung mit einem Einfamilienhaus werden erläutert.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht bei 12 Jastimmen und einer Gegenstimme nachfolgender Beschluss: