Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/237/2019
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
„Uphuesstraße“ wird gem. § 13 a BauGB für den nachfolgend aufgeführten Bereich
geändert:
-
Für die im
Bebauungsplan festgesetzte „private Grünfläche“ erfolgt die Ausweisung einer
Wohnbaufläche (WA) zur Errichtung eines Bewohnhaues mit Erschließung über die
Verlängerung des Bernhard-Tarner-Weges. Die Änderung ist in der Anlage 4
gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die vorgezogene
Bürgerbeteiligung folgt gem. § 3 BauGB im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt, eventuelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen direkt mit dem
Grundstückeigentümer im Verfahren zu regeln.“
Von der Verwaltung wird auf den Wunsch des
Grundstückseigentümers auf Überplanung der ursprünglich im Bebauungsplan
festgesetzten Obstwiese eingegangen. Einzelaspekte zu einer zukünftigen
Bebauung mit einem Einfamilienhaus werden erläutert.
Nach kurzer Diskussion ergeht bei 12
Jastimmen und einer Gegenstimme nachfolgender Beschluss: