Einstimmiger Beschluss:

 

„Im Rahmen einer zweiten Erweiterung zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße“ erfolgt eine geringfügige Korrektur/Erweiterung des Geltungsbereiches nach südosten hin gemäß der beigefügten Anlage 5.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

An der Beschlussfassung hat Am. Schuckenberg nicht teilgenommen.

 


Von der Verwaltung wird auf den Erweiterungswunsch der Firma Scheffer an der Füchtorfer Straße eingegangen.