Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/234/2019
Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3 im Protokoll
dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 5 d. N.- wonach
die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Im Hinblick auf die Beratungen zum
vorangegangenen Tagesordnungspunkt 8 ergeht nachfolgender einstimmiger
Beschluss: