Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 3 im Protokoll dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 5 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

 

 


Im Hinblick auf die Beratungen zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 8 ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss: