Einstimmiger Beschluss:

 

Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage 2 im Protokoll dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 4 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

 

 


Von der Verwaltung wird auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der zwischenzeitlich erfolgten Berichterstattung im Ortsausschuss Füchtorf am 16.09.2019 eingegangen.