Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligungen bis zum 13.09.2019 – einschließlich – durchgeführt worden seien. Mitzuteilen bleibe jedoch, dass aufgrund der Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 12.09.2019 bis zum Satzungsbeschluss eine FFH Vorprüfung im Rahmen des Planverfahrens aufgrund der Nähe des FFH Gebietes nach Osten hin mit der Naturschutzbehörde abzustimmen sei. Die FFH Vorprüfung sei bereits in Auftrag gegeben worden. Eine abschließende Abstimmung sei jedoch bis zum heutigen Tage aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen, sodass dieser Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.11.2019 erneut aufgegriffen werde. Nach kurzer kritischer Diskussion erklärt sich der Ausschuss hiermit einverstanden.