Sitzung: 25.09.2019 Infrastrukturausschuss
Vorlage: 60/229/2019
Einleitend wird von Bgm. Uphoff auf das
bisherige Planverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes eingegangen. Auf
die zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb
Straßenbau, der Ingenieurgesellschaft nts und dem Planungsbüro Wolters Partner
hinsichtlich der Immissionssituation insbesondere im Bezug auf die südlich
verlaufende B 513 wird eingegangen.
Anhand einer vorbereiteten Präsentation
wird von Herrn Wihard eingehend auf die Lärmvorsorge in der Bauleitplanung
getrennt nach den Tages- und Nachtzeiträumen im Bezug auf die B 513 sowie den
Diskounterstandort „Lidl“ an der Schürenstraße sowie die zu erwartenden
Mehrverkehre nach Aufplanung des Bebauungsplanbereiches dezidiert eingegangen.
Einzelfrage aus dem Ausschuss werden auf Anfrage von Am. Linnemann, Am. Peter
Holz, Am. Westbrink und dem Vorsitzenden insbesondere zur zukünftigen
Höhenentwicklung der Wallanlage beantwortet. In diesem Zusammenhang wird von
Am. Holz darauf verwiesen die Lücke im Wall in Höhe der Querung des Tatenhauser
Weges mit in die Gesamtüberlegungen zum Lärmschutz einzubeziehen.
Abschließend wird von Bgm. Uphoff
ausgeführt, dass nach der Vorstellung des Immissionsgutachtens und den zu
erwartenden Kosten für die Wallanlage nunmehr in enger Abstimmung mit dem
Vermessungsbüro Dress & Hoersch, Münster, im Rahmen der bereits initiierten
Umlegung, das Planverfahren unter Berücksichtigung des Immissionsgutachtens und
der Planvorgaben des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, fortgeführt
würden.
Die Präsentation des Ingenieurbüros nts ist
als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.