Einleitend wird von Bgm. Uphoff auf das bisherige Planverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes eingegangen. Auf die zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau, der Ingenieurgesellschaft nts und dem Planungsbüro Wolters Partner hinsichtlich der Immissionssituation insbesondere im Bezug auf die südlich verlaufende B 513 wird eingegangen.

 

Anhand einer vorbereiteten Präsentation wird von Herrn Wihard eingehend auf die Lärmvorsorge in der Bauleitplanung getrennt nach den Tages- und Nachtzeiträumen im Bezug auf die B 513 sowie den Diskounterstandort „Lidl“ an der Schürenstraße sowie die zu erwartenden Mehrverkehre nach Aufplanung des Bebauungsplanbereiches dezidiert eingegangen. Einzelfrage aus dem Ausschuss werden auf Anfrage von Am. Linnemann, Am. Peter Holz, Am. Westbrink und dem Vorsitzenden insbesondere zur zukünftigen Höhenentwicklung der Wallanlage beantwortet. In diesem Zusammenhang wird von Am. Holz darauf verwiesen die Lücke im Wall in Höhe der Querung des Tatenhauser Weges mit in die Gesamtüberlegungen zum Lärmschutz einzubeziehen.

 

Abschließend wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass nach der Vorstellung des Immissionsgutachtens und den zu erwartenden Kosten für die Wallanlage nunmehr in enger Abstimmung mit dem Vermessungsbüro Dress & Hoersch, Münster, im Rahmen der bereits initiierten Umlegung, das Planverfahren unter Berücksichtigung des Immissionsgutachtens und der Planvorgaben des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, fortgeführt würden.

 

Die Präsentation des Ingenieurbüros nts ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.