Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Umbau der Schulsporthalle der Grundschule Füchtorf einen Förderantrag gemäß dem Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ zu stellen. Die Haushaltsmittel für den Umbau sollen im Haushalt 2020 eingeplant werden. Den für die Antragstellung nötigen Planänderungen wird zugestimmt.“

 


Von Thomas Middendorf wird auf den Beschluss des Ortsausschusses Füchtorf vom 25.03.2019 – Pkt. 3 d. N.- sowie des Infrastrukturausschusses vom 28.03.2019 – Pkt. 5 d. N.- zur Fortschreibung der Pläne zum Umbau der Schulsporthalle an der Grundschule in Füchtorf seitens des Planungsbüros  Göttker und Schöfbeck, Ostbevern, eingegangen.

 

Zwischenzeitlich sei geprüft worden, inwieweit für die vorgenannte Maßnahme Mittel im Rahmen des Förderprogrammes „Dorferneuerung 2019“ einschlägig seien. Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass das Vorkonzept für die Nachnutzung der Turnhalle nur in Teilen förderfähig sein könne. In der Förderung wäre nach den Fördergrundsätzen die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches und damit die Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Ausdrücklich nicht förderfähig seien hiernach Räumlichkeiten für einen festgelegten Nutzer (z. B. ein Vereinsheim) oder für schulische Zwecke. Gegenstand der Förderung müsse jedoch nicht das gesamte Gebäude sein, vorstellbar sei auch, dass nur für einen Teil der alten Turnhalle eine Zuwendung gewährt würde. Hierbei müsse jedoch klar abgegrenzt werden, welche Räume später als sogenannte „Dorfgemeinschaftsräume Füchtorf“ der Zweckbindung unterliegen. Die maximale Fördersumme sei auf 250.000,00 € begrenzt. Ein entsprechender Förderantrag sei kurzfristig bis zum 30.09.2019 der Bezirksregierung Münster zu zuleiten.

 

Auf die Frage von Am. Hartmann-Niemerg nach der Beteiligung des SC Füchtorf an der Fortschreibung wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass dieses bereits geschehen sei. Er könne sich auch eine gedrittelte Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Belange des SC Füchtorfs, der Grundschule Füchtorf sowie dem Aspekt der „Dorfgemeinschaftsräume Füchtorf“ vorstellen.

 

Der Vorsitzende führt abschließend aus, dass die Maßnahme schnellstmöglich weiter geplant und durchgeführt werden sollte. Hierzu wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass unter dem Förderaspekt mit einer Genehmigung nicht vor Anfang 2020 zu rechnen sei.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss.