Beschluss: Kenntnis genommen

Von Herrn Wihard wird anhand einer vorbereiteten Präsentation auf die Belange des Lärmschutzes insbesondere hinsichtlich der Nähe der östlich verlaufenden B 475 sowie des zu erwartenden Verkehrs nach Bereitstellung zusätzlicher Grundstücke im östlichen Erweiterungsbereich Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ dezidiert eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss insbesondere hinsichtlich der Ausbildung des baulichen Schallschutzes, zukünftiger Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Lärmpegelbereiche sowie der Möglichkeit des aktiven Schallschutzes im Rahmen einer Wallanlage/einer Schallschutzwand werden beantwortet.

 

Der Ausschuss ist sich dahingehend einig, zunächst aufgrund der erkennbaren Abstandszenierung des neuen Baugebietes zur B 475 sowohl auf einen Wall als auch auf eine Wand auch unter dem Kostenaspekt zu verzichten. Gleichzeitig sollte jedoch zu gegebener Zeit hinsichtlich einer möglichen weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen bis an die B 475 heran eine Rücksprache mit der Bezirksplanungsbehörde erfolgen.


Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Präsentation zum Immissionsgutachten der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, ist diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.