Von Herrn Wihard wird anhand einer
vorbereiteten Präsentation auf die Belange des Lärmschutzes insbesondere
hinsichtlich der Nähe der östlich verlaufenden B 475 sowie des zu erwartenden
Verkehrs nach Bereitstellung zusätzlicher Grundstücke im östlichen
Erweiterungsbereich Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ dezidiert eingegangen.
Einzelfragen aus dem Ausschuss insbesondere hinsichtlich der Ausbildung des
baulichen Schallschutzes, zukünftiger Festsetzungen im Bebauungsplan
hinsichtlich der Lärmpegelbereiche sowie der Möglichkeit des aktiven
Schallschutzes im Rahmen einer Wallanlage/einer Schallschutzwand werden
beantwortet.
Der Ausschuss ist sich dahingehend einig,
zunächst aufgrund der erkennbaren Abstandszenierung des neuen Baugebietes zur B
475 sowohl auf einen Wall als auch auf eine Wand auch unter dem Kostenaspekt zu
verzichten. Gleichzeitig sollte jedoch zu gegebener Zeit hinsichtlich einer
möglichen weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen bis an die B 475 heran eine
Rücksprache mit der Bezirksplanungsbehörde erfolgen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Präsentation zum
Immissionsgutachten der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, ist diesem
Protokoll als Anlage 4 beigefügt.